Förderung fürs ERP-System 2026: Was Österreich und Deutschland noch zahlen

Mehrere Bundesprogramme sind ausgelaufen, einige Länder zahlen weiter. Welche Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile es für ein ERP-System oder ein eigenes Betriebssystem gibt, mit Höhe, Frist und Stand vom 03.11.2026.

· ChangeMy.AI Team · Betriebssystem

Welche Förderung gibt es 2026 für ein ERP-System?

Für ein ERP-System oder ein Betriebssystem für den eigenen Betrieb gibt es Ende 2026 vor allem Zuschüsse der Länder, Zuschüsse für Beratung, günstige Kredite und in Österreich einen Steuerfreibetrag. Ein offenes Bundesprogramm, das Software für kleine Betriebe als reinen Zuschuss fördert, haben wir in keinem der beiden Länder gefunden. Die Tabelle zeigt den Stand vom 03.11.2026. Förderungen hängen am Budget, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und dieser Artikel ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung.

ProgrammWoArtHöheStand 03.11.2026
KMU.DIGITALÖsterreichZuschuss für Beratung und UmsetzungentfälltBudget ausgeschöpft, ab 2027 nicht fortgeführt
InvestitionsfreibetragÖsterreichSteuerfreibetrag20 % für Kosten 01.11.2025 bis 31.12.2026, danach 10 %läuft
aws erp-KreditÖsterreichKredit10.000 € bis 37,5 Mio. €läuft
Förderung DigitalisierungWienZuschussbis 50 %, höchstens 50.000 €, ab 10.000 € Projektgrößeletzter Stichtag 31.12.2026
digi4Wirtschaft, digi InvestitionNiederösterreichZuschuss20 %, höchstens 25.000 €bis das Budget aufgebraucht ist, längstens 31.12.2026
Digital.PLUS 2026OberösterreichZuschusshöchstens 35 %, höchstens 7.000 €Antragszeitraum am 02.11.2026 geendet
Arbeitswelt 4.0SalzburgZuschuss für Organisation und Wandel, nicht für Technik40 %, höchstens 25.000 € nettolängstens 31.12.2026
DigitalisierungsoffensiveSalzburgZuschussentfälltAnträge nur bis 31.12.2025, Wiederaufnahme offen
DigitalisierungsförderungTirolZuschuss10 bis 30 % je nach Größe2026 ausgeschöpft, ab 01.01.2027 wieder
go-digitalDeutschlandZuschuss für Beratungentfälltseit 31.12.2024 beendet
Förderung von UnternehmensberatungenDeutschlandZuschuss für Beratung50 % bis 1.750 € oder 80 % bis 2.800 €verlängert bis 31.12.2028
ERP-Förderkredit DigitalisierungDeutschlandKredit, ab Stufe 2 mit Zuschussbis 7,5 Mio. € oder 25 Mio. €, Zuschuss 3 oder 5 %läuft
DigitalbonusBayernZuschussbis 50 %, höchstens 7.500 € oder 30.000 €bis 31.12.2027
MID-Digitale ProzesseNordrhein-WestfalenZuschuss nur für Beratunghöchstens 15.000 €Aufruf 2026 geschlossen

Die Belege: kmudigital.at, das Unternehmensserviceportal, die aws, die Wirtschaftsagentur Wien, das Land Niederösterreich, das Programmdokument des Landes Oberösterreich, das Land Salzburg zu Arbeitswelt 4.0 und zur Digitalisierungsoffensive, das Land Tirol, Eurofound zu go-digital, das BAFA, die KfW, die Richtlinie zum Digitalbonus und die NRW.BANK.

Was ist in Österreich noch offen?

In Österreich sind Ende 2026 vor allem die Programme in Wien und Niederösterreich offen, dazu der erhöhte Investitionsfreibetrag und der aws erp-Kredit. Ein offenes Bundesprogramm, das die Einführung von Software in kleinen Betrieben direkt bezuschusst, haben wir nicht gefunden.

KMU.DIGITAL ist ausgelaufen

KMU.DIGITAL war seit 2017 die bekannteste Digitalisierungsförderung für kleine Betriebe in Österreich. Laut kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 am 03.11.2026 vollständig ausgeschöpft, Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung sind nicht mehr möglich, und wegen der Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt wird das Programm ab 2027 nicht fortgeführt. Viele Ratgeber, auch unser Überblick zu KI-Förderungen in Österreich vom März 2026, nennen es noch als offen.

Investitionsfreibetrag: 20 Prozent bis Ende 2026

Der Investitionsfreibetrag beträgt laut Unternehmensserviceportal, Stand 03.11.2026, normalerweise 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Kosten, die nachweislich zwischen dem 01.11.2025 und dem 31.12.2026 anfallen, sind es 20 Prozent, gedeckelt bei Kosten von 1 Mio. € je Wirtschaftsjahr. Unkörperliche Wirtschaftsgüter wie Software sind nur begünstigt, wenn sie zur Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit gehören. Das Wirtschaftsgut muss mindestens vier Jahre nutzbar sein und vier Jahre im Betrieb bleiben.

Der Freibetrag knüpft an Anschaffungs- oder Herstellungskosten an. Eine monatliche Pauschale für Betrieb und Wartung gehört nach unserem Verständnis nicht dazu. Ob ein bezahlter Baustein als begünstigtes Wirtschaftsgut gilt, entscheidet deine Steuerberatung.

aws erp-Kredit

Der aws erp-Kredit ist ein günstiger Kredit für Investitionen, auch für Digitalisierung. Die aws vergibt ihn, Stand 03.11.2026, an Betriebe jeder Größe mit 10.000 € bis 37,5 Mio. € und bis zu 100 Prozent der Projektkosten, bei einer Laufzeit von 5,5 bis 16 Jahren, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei. Der Kredit muss voll besichert sein, über eine Bank oder eine aws Garantie. Für den Zuschuss aws Digitalisierung ist am 03.11.2026 kein Call offen.

Wien

Wien fördert die Einführung digitaler Lösungen mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 50.000 € je Projekt. Laut Wirtschaftsagentur Wien, Stand 03.11.2026, gilt das für KMU, die seit mindestens einem Jahr eine Betriebsstätte in Wien haben, ab einer Projektgröße von 10.000 €. Gefördert werden Entwicklung und Einführung, Schulung, Hardware, Software und Lizenzen, nicht aber Standard-Hardware und Standard-Software wie Office oder Betriebssysteme. Gemeint sind damit Programme wie Windows, nicht ein Betriebssystem für den Betrieb im Sinn dieses Blogs. Eine Jury wählt je Quartal aus, der Einreichzeitraum endet am 31.12.2026, und investieren darfst du erst nach der Einreichung.

Niederösterreich

Niederösterreich zahlt mit digi4Wirtschaft 20 Prozent der Kosten, höchstens 25.000 € je Unternehmen. Laut Land Niederösterreich, Stand 03.11.2026, läuft die Einreichung seit dem 01.10.2026, bis das Budget von 2 Mio. € aufgebraucht ist, längstens bis 31.12.2026. Förderbar sind Software, digitale Lösungen, Hardware und externe Dienstleistungen. Lizenzen und Abonnements zählen für bis zu 36 Monate, wenn sie in der Projektlaufzeit verrechnet und bezahlt sind. Der Betrieb muss seit mindestens zwei Jahren in Niederösterreich tätig sein, und vor dem Antrag darf nichts bestellt oder beauftragt werden. Eine Jury entscheidet nach Qualität, nicht allein nach dem Eingang.

Oberösterreich, Salzburg und Tirol

In Oberösterreich, Salzburg und Tirol ist Ende 2026 für die Einführung von Software kein passendes Programm offen. Im Einzelnen:

Für die Steiermark, Kärnten, Vorarlberg und das Burgenland haben wir für diesen Artikel kein Programm geprüft. Frag dort bei der Förderstelle des Landes oder bei der Wirtschaftskammer nach.

Was ist in Deutschland noch offen?

In Deutschland bleiben Ende 2026 auf Bundesebene ein Zuschuss für Beratung und ein Förderkredit der KfW, dazu Programme der Länder wie der Digitalbonus in Bayern. Das Bundesprogramm go-digital, das Beratung zur Digitalisierung bezuschusste, lief laut Eurofound vom 06.07.2017 bis 31.12.2024 und wurde wegen der knappen Haushaltslage nicht fortgeführt.

BAFA: Zuschuss für die Beratung

Das BAFA bezuschusst mit der Förderung von Unternehmensberatungen das Honorar einer Beratung, nicht die Software. Laut Merkblatt des BAFA, Stand 03.11.2026, werden Beratungskosten bis 3.500 € gefördert, mit 80 Prozent und höchstens 2.800 € in den neuen Bundesländern ohne Berlin und die Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, sonst mit 50 Prozent und höchstens 1.750 €. Möglich sind zwei Beratungen im Jahr und fünf während der Laufzeit der Richtlinie. Die Richtlinie wurde laut BAFA bis 31.12.2028 verlängert, ab Januar 2027 geht der Antrag nur noch über ELSTER oder BundID.

Wichtig ist die Reihenfolge. Nach der Förderrichtlinie darf die Beratung erst nach dem Informationsschreiben beginnen, und schon ein unterschriebener Beratungsvertrag zählt als Beginn.

KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW ist ein günstiger Kredit für Digitalisierungsvorhaben, das „ERP“ im Namen steht für das European Recovery Program, den Marshallplan. Mit ERP-Software hat der Name nichts zu tun, wer „KfW Förderung ERP-System“ sucht, landet aber genau hier. Laut KfW, Stand 03.11.2026, gibt es ihn in drei Stufen:

Der Zuschuss ist laut KfW, Stand 03.11.2026, auf 200.000 € gedeckelt. Die KfW finanziert neben Investitionen auch laufende Kosten eines Vorhabens, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Den Antrag stellst du bei deiner Bank, bevor das Vorhaben beginnt. Der Kredit ersetzt seit dem 01.07.2025 den früheren ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, den es nicht mehr gibt.

Bayern: Digitalbonus

Der Digitalbonus in Bayern zahlt kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten einer Digitalisierung und läuft bis 31.12.2027. Laut Richtlinie in der Fassung ab 01.11.2025, Stand 03.11.2026, gilt er für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme, ab Ausgaben von 4.000 €. Der Digitalbonus Standard zahlt höchstens 7.500 €, der Digitalbonus Plus für Vorhaben mit KI, Datenanalyse oder Robotik höchstens 30.000 €. Gefördert werden Leistungen externer Anbieter samt der nötigen Software, Beratung und Schulung anteilig, nicht aber Standard-Software und Standard-Hardware.

Den Antrag muss der Betrieb laut digitalbonus.bayern selbst über sein ELSTER-Unternehmenskonto stellen, Dienstleister und Fördermittelberater dürfen das nicht für ihn tun. Das Land gibt die Mittel in monatlichen Kontingenten frei.

Nordrhein-Westfalen: MID

Nordrhein-Westfalen fördert interne Prozesse 2026 nur noch als Beratung, und dieser Aufruf ist geschlossen. Laut NRW.BANK, Stand 03.11.2026, zahlt MID-Digitale Prozesse höchstens 500 € je Beratungstag für bis zu 30 Tage, also höchstens 15.000 €, für Ist-Analyse, Soll-Konzept, Software-Auswahl und Begleitung der Einführung. Software, Lizenzen und eigene Entwicklung zahlt das Programm nicht, ebenso wenig Vorhaben, die nur gesetzliche Vorgaben wie Zeiterfassung oder die E-Rechnung umsetzen. MID-Digitalisierung fördert seit dem 01.01.2026 laut NRW.BANK nur noch digitale Produkte, nicht mehr interne Prozesse.

Für die übrigen Länder findest du die Programme in der Förderdatenbank des Bundes, sortiert nach Land und Thema. Geprüft haben wir sie für diesen Artikel nicht.

Was zahlt eine Förderung bei einem Betriebssystem und was nicht?

Eine Förderung zahlt bei einem Betriebssystem je nach Programm die Beratung, die einmalige Umsetzung oder die Finanzierung, die laufenden Kosten aber nur selten. Das entscheidet mit, welches Programm zu deinem Vorhaben passt:

Die Belege stehen in den Abschnitten oben. Offen gesagt: ChangeMy.AI baut maßgeschneiderte Betriebssysteme und ist damit selbst Anbieter. Bei uns besteht ein Betriebssystem aus einem Festpreis je Baustein und einer monatlichen Pauschale für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung. Für einen Antrag heißt das: Der Festpreis ist eine einmalige Leistung, die Pauschale sind laufende Kosten, und die Programme behandeln beides unterschiedlich. Ob dein Vorhaben in ein Programm passt, entscheidet allein die Förderstelle.

In welcher Reihenfolge beantragst du die Förderung?

Du beantragst die Förderung, bevor du den Auftrag erteilst, denn fast alle Programme fördern nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Bei der NRW.BANK gilt ein Vorhaben schon mit dem rechtsverbindlichen Auftrag als begonnen, beim BAFA mit dem Beratungsvertrag. So gehst du vor:

  1. Vorgang beschreiben: Schreib auf, welchen Vorgang der erste Baustein verbessern soll und woran du den Erfolg erkennst. Unsere Lastenheft-Vorlage hilft dabei und dient zugleich als Projektbeschreibung.
  2. Programm wählen: Prüf Bundesland, Betriebsgröße und ob das Programm Software oder nur Beratung zahlt.
  3. Angebot einholen: Viele Programme verlangen ein konkretes Angebot, die NRW.BANK etwa schon für den Antrag.
  4. Antrag stellen: Erst danach unterschreibst du. Warte die Zusage oder die Bestätigung ab, die das Programm verlangt.
  5. Umsetzen und belegen: Sammle Rechnungen und Zahlungsbelege. Das BAFA verlangt etwa einen Nachweis, dass das Honorar bezahlt ist.

Viele Zuschüsse sind De-minimis-Beihilfen, darunter der Digitalbonus Bayern, die Tiroler Förderung und MID in Nordrhein-Westfalen. Davon darf ein Unternehmen samt verbundenen Unternehmen laut aws, Stand 03.11.2026, in drei Jahren höchstens 300.000 € erhalten. Dieselben Kosten doppelt fördern zu lassen, ist in der Regel ausgeschlossen. MID-Digitale Prozesse und der Digitalbonus Bayern erlauben für dieselbe Maßnahme gar keine weitere öffentliche Förderung, öffentliche Darlehen ausgenommen.

Was heißt das für deinen Betrieb?

Für deinen Betrieb heißt das: Prüf zuerst, ob dein Land Ende 2026 oder Anfang 2027 ein offenes Programm hat, und plane den ersten Baustein so, dass Antrag und Auftrag in der richtigen Reihenfolge liegen. In Wien und Niederösterreich endet die Einreichung spätestens am 31.12.2026, in Tirol beginnt sie am 01.01.2027 neu, in Bayern läuft der Digitalbonus bis Ende 2027. Rechne die Zeit bis zur Zusage ein: Die NRW.BANK strebt bei MID-Digitale Prozesse eine Bewilligung binnen sechs Wochen an.

Eine Förderung sollte aber nie der Grund für ein Projekt sein. Ob ein Standardprogramm reicht oder ein eigenes System, klärt ERP für kleine Unternehmen, wie es Schritt für Schritt geht, steht in ERP-Einführung Baustein für Baustein, und was ein Betriebssystem für den eigenen Betrieb überhaupt ist, im Hauptartikel dieser Reihe. Bei uns ist der erste Baustein meist nach 4 bis 6 Wochen fertig, das ganze System wächst über einige Monate.

Wie das bei dir aussehen könnte, siehst du auf der Startseite: Firmenwebsite eingeben, und in einer Minute liegt ein erster Entwurf vor, den du auch als Grundlage für die Projektbeschreibung nutzen kannst.

Quellen

Alle abgerufen am 03.11.2026. Die Seiten des deutschen Wirtschaftsministeriums ließen sich automatisiert nicht öffnen, das Ende von go-digital ist deshalb nach Eurofound wiedergegeben.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 eine Förderung für ein ERP-System?

Ja, aber kaum noch als Zuschuss vom Bund. In Österreich zahlen vor allem Länder: Wien laut Wirtschaftsagentur Wien bis zu 50 Prozent und höchstens 50.000 € je Projekt, Niederösterreich laut Land NÖ 20 Prozent und höchstens 25.000 €, beide längstens bis 31.12.2026. In Deutschland gibt es etwa den Digitalbonus Bayern, laut Richtlinie mit höchstens 7.500 € im Standard und 30.000 € im Plus, dazu den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW. Stand 03.11.2026.

Gibt es KMU.DIGITAL 2026 noch?

Nein. Laut kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 am 03.11.2026 vollständig ausgeschöpft, Anträge für Beratung und Umsetzung sind nicht mehr möglich. Wegen der Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt wird das Programm ab 2027 nicht fortgeführt. Viele Ratgeber nennen es noch als offen.

Was ist die ERP-Förderung der KfW?

Ein günstiger Kredit, kein Zuschuss für ERP-Software. ERP steht hier laut KfW für das European Recovery Program, den Marshallplan. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung finanziert laut KfW Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 7,5 Mio. € in Stufe 1 und bis zu 25 Mio. € in den Stufen 2 und 3, ab Stufe 2 mit einem Zuschuss von 3 oder 5 Prozent auf den ausgezahlten Kredit.

Kann ich die Förderung nach der Beauftragung noch beantragen?

In der Regel nicht. Bei der NRW.BANK gilt ein Vorhaben schon mit dem rechtsverbindlichen Auftrag als begonnen, beim BAFA schon mit dem Beratungsvertrag. Das Land Niederösterreich verlangt, dass vor dem Antrag nichts bestellt oder beauftragt wird. Erst Antrag, dann Auftrag.

Wird Individualsoftware gefördert?

Je nach Programm. Wien und Bayern fördern Software, schließen aber Standard-Software wie Bürosoftware aus. Oberösterreich hat Individualsoftware laut Programmdokument zu Digital.PLUS 2026 nur gefördert, wenn ihr Vorteil gegenüber bestehenden Lösungen schlüssig dargelegt war. In Nordrhein-Westfalen zahlt MID-Digitale Prozesse nur die Beratung, nicht die Software.

Werden laufende Kosten wie Lizenzen gefördert?

Selten. Tirol schließt Abonnements, Lizenzen und Mieten laut Landesseite aus. Niederösterreich rechnet Lizenzen und Abonnements bis zu 36 Monate an, wenn sie in der Projektlaufzeit verrechnet und bezahlt sind. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW finanziert laut KfW auch laufende Kosten, aber als Kredit.

Gilt der Investitionsfreibetrag in Österreich für Software?

Für unkörperliche Wirtschaftsgüter aus dem Bereich Digitalisierung ja, laut Unternehmensserviceportal mit 20 Prozent für Kosten zwischen 01.11.2025 und 31.12.2026, danach wieder 10 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Ob das auf deinen Fall zutrifft, klärt die Steuerberatung.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Oft ja, aber nicht doppelt für dieselben Kosten. Die NRW.BANK für MID-Digitale Prozesse und die Richtlinie zum Digitalbonus Bayern schließen weitere öffentliche Zuschüsse zur selben Maßnahme aus. Viele Zuschüsse sind De-minimis-Beihilfen, und davon darf ein Unternehmen laut aws in drei Jahren höchstens 300.000 € erhalten.